KONTAKT

Dipl.-Kfm. Bodo Röse
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Carola Olschefski
Steuerberaterin

Bürogemeinschaft mit:
Dirk Wojciechowski-Witsch Rechtsanwalt
zugelassen am Amts- und Landgericht Dortmund
Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten
EDV-Recht, Vertragsrecht, Strafrecht
Mehr darüber und die Tätigkeit unter den Internetseiten  des Rechtsanwalts:
www.ra-wojciechowski.de

Leistungen
www.bodo-roese.de

Wir bieten Ihnen die folgenden Dienstleistungen an, dies sind sämtliche Leistungen einer Wirtschaftsprüfungskanzlei wie z.B.

Prüfung von Jahresabschlüssen für 
Unternehmen unterschiedlichster 
Rechtsformen und Größen (z. B. GmbH, AG, KG, gGmbH);

Prüfung von Konzernabschlüssen;

Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger - für Unternehmen mit Offenlegungspflicht;

Sonderprüfungen
 (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, 
Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, 
Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Prospektprüfung);

Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei 
Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf



Alle offenlegungspflichtigen Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse - beginnend mit dem Abschlussjahr 2006 - beim elektronischen Bundesanzeiger im Internet veröffentlichen. Versäumnisse werden mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € belegt. So regelt es das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, kurz EHUG. Wir können die Datenübermittlung für Sie übernehmen. Dabei wird auf Wunsch nur der gesetzlich vorgeschriebene Umfang offengelegt. Denn es ist zu beachten, dass seit Anfang 2007 alle offengelegten Unterlagen von jedermann unter www.unternehmensregister.de eingesehen werden können. 

Nutzen Sie unser Fachwissen!

Sowie sämtliche Leistungen einer Steuerberatungskanzlei wie die Erstellung der
Finanzbuchhaltung  einschl. der damit zusammenhängenden Auswertungen, Steueranmeldungen und der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung an.
Die Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater wirkt sich besonders positiv  auf die frühzeitige Erkennung
 

  • von Unternehmenskrisen
  • Kalkulationsdifferenzen und
  • Finanzierungsproblemen.
     
aus und macht eine besonders zeitnahe betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung möglich. Eigenbelegerfassungen (z.B. in Excel Tabellen etc.) bzgl. der Bewegungen auf den Bankkonten sind nicht notwendig. Machen Sie Ihr Geschäftskonto internetfähig (dabei entstehen Ihnen in der Regel keine zusätzlichen Kosten durch Ihre Hausbank). Aufgrund der geschaffenen technischen Voraussetzungen ist es - ohne dass wir über Ihr Bankkonto verfügen können - möglich diese Daten direkt zu übernehmen. Übertragungs- bzw. Eingabefehler sind damit weitestgehend ausgeschlossen. Die mühselige manuelle Texterfassung entfällt - sämtliche Texte aus dem Bankauszug werden automatisch und fehlerfrei übernommen!

Damit entfällt die monatliche Zusammenstellung der Belege etc.
Fragen, Auswertungen etc. können per E-Mail ausgetauscht werden.
 
  Die termingerechte   Jahresabschlusserstellung  einschl. der umfassenden Berichterstellung - mit allen von den Banken geforderten Auswertungen und Analysen. Verbessern Sie Ihr Rating bei den Banken durch die Vorlage eines von einem Steuerberater erstellten Jahresabschlusses. Die  termingerechte und umfassende Erstellung des Jahresabschlussberichts durch den Steuerberater verbessert Ihr Rating bei den Hausbanken.
 


Die laufende Erstellung der   Lohnbuchhaltung   Dies umfasst die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Beachtung der aktuellen sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten. Der gesamte damit zusammenhängende Schriftverkehr - bis zur Erstellung der Überweisungsträger und individuellen Buchungslisten - wird von uns erstellt.

Gerade auf dem Gebiet der lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen verfügt unser Personal über die notwendige Spezialausbildung. Neue Entwicklungen bzw. Änderungen in den Beitragssätzen werden automatisch berücksichtigt. 

Die Begleitung bzw. Abwicklung von  Prüfungen durch die Finanzbehörden  Die laufend anfallenden Prüfungen der Finanzämter (Lohnsteueraußenprüfung), die Prüfungen der Krankenkassen, die Prüfungen der Berufsgenossenschaften, die Prüfungen der Sozialversicherungsträger etc. etc. können in der Regel in unserer Beratung stattfinden. Die bedeutet für Sie ein Minimum an Störungen des laufenden Geschäftsbetriebs. 

Der Steuerberater ist dabei Ihr kompetenter Ansprechpartner.


 
Weitere Heilberufe.