Wir bieten Ihnen die folgenden Dienstleistungen an, dies sind sämtliche Leistungen einer Wirtschaftsprüfungskanzlei wie z.B.
Prüfung von Jahresabschlüssen für
Unternehmen unterschiedlichster
Rechtsformen und Größen (z. B. GmbH, AG, KG, gGmbH);
Prüfung von Konzernabschlüssen;
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen
Bundesanzeiger - für Unternehmen mit Offenlegungspflicht;
Sonderprüfungen
(z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung,
Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung,
Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung,
Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Prospektprüfung);
Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei
Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf
Alle offenlegungspflichtigen Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse - beginnend mit dem Abschlussjahr 2006 - beim elektronischen Bundesanzeiger im Internet veröffentlichen. Versäumnisse werden mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € belegt. So regelt es das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, kurz EHUG. Wir können die Datenübermittlung für Sie übernehmen. Dabei wird auf Wunsch nur der gesetzlich vorgeschriebene Umfang offengelegt. Denn es ist zu beachten, dass seit Anfang 2007 alle offengelegten Unterlagen von jedermann unter www.unternehmensregister.de eingesehen werden können.
Nutzen Sie unser Fachwissen!
Sowie sämtliche Leistungen einer Steuerberatungskanzlei wie
die Erstellung der
Finanzbuchhaltung einschl. der damit zusammenhängenden
Auswertungen, Steueranmeldungen und der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
an.
Die Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater wirkt sich besonders positiv
auf die frühzeitige Erkennung
- von Unternehmenskrisen
- Kalkulationsdifferenzen und
- Finanzierungsproblemen.
Damit entfällt die monatliche Zusammenstellung der Belege etc.
Fragen, Auswertungen etc. können per E-Mail ausgetauscht werden.
Die termingerechte Jahresabschlusserstellung einschl. der umfassenden Berichterstellung - mit allen von den Banken geforderten Auswertungen und Analysen. Verbessern Sie Ihr Rating bei den Banken durch die Vorlage eines von einem Steuerberater erstellten Jahresabschlusses. Die termingerechte und umfassende Erstellung des Jahresabschlussberichts durch den Steuerberater verbessert Ihr Rating bei den Hausbanken.
Die laufende Erstellung der Lohnbuchhaltung Dies umfasst die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Beachtung der aktuellen sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten. Der gesamte damit zusammenhängende Schriftverkehr - bis zur Erstellung der Überweisungsträger und individuellen Buchungslisten - wird von uns erstellt.
Gerade auf dem Gebiet der lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen verfügt unser Personal über die notwendige Spezialausbildung. Neue Entwicklungen bzw. Änderungen in den Beitragssätzen werden automatisch berücksichtigt.
Die Begleitung bzw. Abwicklung von Prüfungen durch die Finanzbehörden Die laufend anfallenden Prüfungen der Finanzämter (Lohnsteueraußenprüfung), die Prüfungen der Krankenkassen, die Prüfungen der Berufsgenossenschaften, die Prüfungen der Sozialversicherungsträger etc. etc. können in der Regel in unserer Beratung stattfinden. Die bedeutet für Sie ein Minimum an Störungen des laufenden Geschäftsbetriebs.
Der Steuerberater ist dabei Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Weitere Heilberufe.