Sie möchten eine eigene Firma gründen?
Als Alternative zu den herkömmlichen Rechtsformen, wie z.B. der GmbH,
gibt es die Limited nach britischem Recht. Diese wird innerhalb Deutschlands steuerlich
wie eine GmbH behandelt und man muss nicht nach England reisen um sie zu gründen:
Hier einige der Vorzüge einer Limited gegenüber der GmbH:
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Während bei der GmbH Gründung und
Eintragung bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen können, ist die Limited
bereits innerhalb von 7 Tagen rechtsfähig.
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Bei einer GmbH müssen Sie €25.000 Einlage
aufbringen, während die Einlage einer Limited nur mindestens 1 engl.
Pfung
beträgt.
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Die Gründungskosten einer Limited betragen
nur einen Bruchteil der einer GmbH.
- Sie haften nur mit dem Grundkapital und dem Gesellschaftsvermögen.
Auf Anfrage erhalten Sie gerne weitere Informationen!
Der deutsche Gesetzgeber hat zwischenzeitlich gehandelt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gibt es seit dem 1. November 2008 eine Einstiegsvariante zur GmbH - es handelt sich um die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder Mini-GmbH oder 1-€-GmbH. Die bisher in Kauf genommenen Nachteile bei der Ltd . - das companies-house geht bei Nichteinreichen der jährlich anfallenden Berichte rigoros vor - könnten vermieden werden.
Hier der Vergleich zwischen Mini-GmbH und Ltd:
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Kriterien |
Mini GmbH (UG) |
Limited (Ltd) |
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Mindesteinlage |
ab 1 € (+ Gewinnrücklagen bis 25.000 € erreicht) |
ab 1 engl. Pfund |
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Gründungskosten |
mit Gründungs-Set geringe Notarkosten, Handelsregisterkosten, Bundesanzeiger (ab ca. 400 €) |
kein Notar erforderlich, Firmensitz in England, englischsprachige Dokumente, behördliche Kommunikation aufwändig (ab 75 Euro) i.d.R. weitere Kosten durch Gründungsagenturen letztlich entstehen Kosten zwischen 600 - 1000 € |
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Firmierung |
haftungsbeschränkt Zusatz auf Briefbogen etc. zwingend |
Zusatz auf Briefbogen etc. Limited oder Ltd. zwingend |
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Sitz |
Ein Sitz im Inland; auch Sitze im Ausland möglich |
Selbständige Zweigniederlassung mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in Deutschland |
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Haftung |
beschränkt; grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt |
beschränkt; grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt |
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Organe |
Gesellschafter und Geschäftsführer (auch in Personalunion) |
Shareholder (Gesellschafter) und Director (Geschäftsführer) auch in Personalunion, Secretary (erfahrener und zuverlässiger Verwalter) als dritte Person erforderlich |
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Akzeptanz |
wird die Praxis zeigen, wohl etwas unter GmbH |
in der Praxis bestehen doch Vorbehalte |
Auf Anfrage erhalten Sie gerne weitere Informationen!
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Zunehmend stellt sich daher die Frage: Wie lösche ich meine Ltd. aus dem britischen Handelsregister?
Sonderinformation zum download: Wie lösche ich eine Limited aus dem britischen Handelsregister
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