Sie möchten eine eigene Firma gründen?
Als Alternative zu den herkömmlichen Rechtsformen, wie z.B. der GmbH,
gibt es die Limited nach britischem Recht. Diese wird innerhalb Deutschlands steuerlich
wie eine GmbH behandelt und man muss nicht nach England reisen um sie zu gründen:
Hier einige der Vorzüge einer Limited gegenüber der GmbH:
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Während bei der GmbH Gründung und
Eintragung bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen können, ist die Limited
bereits innerhalb von 7 Tagen rechtsfähig.
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Bei einer GmbH müssen Sie €25.000 Einlage
aufbringen, während die Einlage einer Limited nur mindestens €1,40
beträgt.
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Die Gründungskosten einer Limited betragen
nur einen Bruchteil der einer GmbH.
- Sie haften nur mit dem Grundkapital und dem Gesellschaftsvermögen.
Auf Anfrage erhalten Sie gerne weitere Informationen!
info@steuerinfo.com