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Dipl.-Kfm. Bodo Röse
Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Die eigene Firma mit der britischen Limited oder Mini-GmbH bzw. 1-€-GmbH
www.steuerinfo.com www.bodo-roese.de www.eineurogmbh.eu

Sie möchten eine eigene Firma gründen?

Als Alternative zu den herkömmlichen Rechtsformen, wie z.B. der GmbH, gibt es die Limited nach britischem Recht. Diese wird innerhalb Deutschlands steuerlich wie eine GmbH behandelt und man muss nicht nach England reisen um sie zu gründen:

Hier einige der Vorzüge einer Limited gegenüber der GmbH:

  • Während bei der GmbH Gründung und Eintragung bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen können, ist die Limited bereits innerhalb von 7 Tagen rechtsfähig.
     

  • Bei einer GmbH müssen Sie €25.000 Einlage aufbringen, während die Einlage einer Limited nur mindestens 1 engl. Pfung beträgt.
     
  • Die Gründungskosten einer Limited betragen nur einen Bruchteil der einer GmbH.
     

  • Sie haften nur mit dem Grundkapital und dem Gesellschaftsvermögen.



Auf Anfrage erhalten Sie gerne weitere Informationen!

Der deutsche Gesetzgeber hat zwischenzeitlich gehandelt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gibt es seit dem 1. November 2008 eine Einstiegsvariante zur GmbH - es handelt sich um die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder Mini-GmbH oder 1-€-GmbH. Die bisher in Kauf genommenen Nachteile bei der Ltd . - das companies-house geht bei Nichteinreichen der jährlich anfallenden Berichte rigoros vor - könnten vermieden werden. 

Hier der Vergleich zwischen Mini-GmbH und Ltd:

Kriterien

Mini GmbH (UG)

Limited (Ltd)

Mindesteinlage

ab 1 € (+ Gewinnrücklagen bis 25.000 € erreicht)

ab 1 engl. Pfund

Gründungskosten

mit Gründungs-Set geringe Notarkosten, Handelsregisterkosten, Bundesanzeiger (ab ca. 400 €)

kein Notar erforderlich, Firmensitz in England, englischsprachige Dokumente, behördliche Kommunikation aufwändig (ab 75 Euro) i.d.R. weitere Kosten durch Gründungsagenturen letztlich entstehen Kosten zwischen 600 - 1000 €

Firmierung

haftungsbeschränkt Zusatz  auf Briefbogen etc. zwingend

Zusatz auf Briefbogen etc. Limited oder Ltd. zwingend

Sitz

Ein Sitz im Inland; auch Sitze im Ausland möglich

Selbständige Zweigniederlassung mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in Deutschland

Haftung

beschränkt; grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt

beschränkt; grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt

Organe

Gesellschafter und Geschäftsführer (auch in Personalunion)

Shareholder (Gesellschafter) und Director (Geschäftsführer) auch in Personalunion, Secretary (erfahrener und zuverlässiger Verwalter) als dritte Person erforderlich

Akzeptanz

wird die Praxis zeigen, wohl etwas unter GmbH

in der Praxis bestehen doch Vorbehalte


Auf Anfrage erhalten Sie gerne weitere Informationen!

info@steuerinfo.com

Zunehmend stellt sich daher die Frage: Wie lösche ich meine Ltd. aus dem britischen Handelsregister?


Sonderinformation zum download: Wie lösche ich eine Limited aus dem britischen Handelsregister